BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Prignitz

Wir Bündnisgrüne stehen ganz entschieden für soziale Gerechtigkeit. Wir wollen, dass alle Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten können. 

Auf kommunaler Ebene arbeiten wir mit demokratischen Parteien zusammen, um den Einfluss extremistischer Gruppierungen zu minimieren. 

Wir laden alle ein, mit uns offen und lösungsorientiert um den besten Weg in die Zukunft unserer Kommunen zu ringen.

Am 9. Juni GRÜN wählen.
 

Gemeinsam denken und handeln.

Wir Bündnisgrüne stehen ganz entschieden für soziale Gerechtigkeit. 

Alle Menschen sollen ihre Persönlichkeit frei entfalten können.

  • mit allen demokratischen Kräften
  • den Einfluss von Extremisten minimieren
  • offen und lösungsorientiert

Empathie mit Herz und Verstand.

Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung, Menschen in Not zu unterstützen. 

Die ehrenamtlich Helfenden und Initiativen, die sich bei uns für Geflüchtete einsetzen, sollen noch mehr Unterstützung erhalten. 

Die Unterbringung Geflüchteter in Wohnungen statt in Sammelunterkünften soll auch in Zukunft in der Prignitz praktiziert werden.

Zukunft fängt bei den Kleinsten an.

Gute Bildungschancen von Anfang an. Wertschätzung und Förderung von Kindern und Jugendlichen für eine gute Entwicklung in der Prignitz.

  • verlässliche Ganztags-Kitas und -Grundschulen
  • kostenfreies, regionales und gutes Schulessen
  • Teilhabe von armutsbetroffenen Kindern und ­Jugendlichen
  • Beteiligung Jugendlicher an Entscheidungen

Damit es bunt im Grün bleibt.

Der Schutz der biologischen Vielfalt fängt in den Kommunen an. 

  • Saubere Luft 
  • naturnahe Gewässer
  • feuchte Moore
  • gesunde Wälder
  • unbelastete Böden
  • Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt

Sicher und gut versorgt.

Eine medizinische Grundversorgung steht allen ­Menschen in der Prignitz zu.

Die Krankenhäuser in Perleberg und Pritzwalk sind dafür unverzichtbar.

  • Gesundheitszentren in allen Städten der Prignitz
  • Anwerbung von Ärzt\*innen und Studierenden
  • Pflege vor Ort durch kommunale Gesundheitsfachkräfte

Morgen noch gut ankommen.

Der Ausbau des ÖPNV – sinnvoll getaktet und ­verknüpft – kann in Zukunft für mehr Menschen in der Prignitz eine barrierefreie Alternative zum Auto bieten. 

  • mehr Radwege an Landstraßen
  • kostenfreies Deutschlandticket für Jugendliche
  • mehr E-Ladestationen und Mitfahrprojekte

Kraftwerk Natur sinnvoll nutzen. 

Zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für nachfolgende Generationen können wir in der Prignitz einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. 

  • sinnvolle Kriterienkataloge für Wind-/Solarparks
  • finanzielle ­Beteiligung der Menschen vor Ort 
  • energetische Sanierung kommunaler Gebäude

Die Prignitz hat Zukunft.

Durch ihre Schönheit und die einzigartige Lage ­zwischen Hamburg und Berlin eignet sich die Prignitz für den Ausbau eines naturnahen Tourismus.

Wir haben viel Potenzial für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung.

Die Überschüsse aus Wind- und Solarenergie für die ­Ansiedlung von Industrien, Wasserstofferzeugung, Energiespeichern und Rechenzentren.
 

Demokratie

Es beginnt –  in entschiedener  Absetzung gegen­über dem Nationalsozialismus - mit der Kernaussage: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Und bekennt sich zu un­ver­letzli­chen Menschenrechten, in denen es die Grundlage jeder menschlichen Gemein­schaft sieht.  Nie­mand  dürfe we­gen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse*, sei­ner Spra­che, seiner Heimat und Her­kunft, seiner Behinderung, seines Glaubens, sei­ner reli­gi­ö­sen oder po­litischen An­schau­ungen benachteiligt werden. Jeder habe das Recht auf die frei­­e Ent­fal­tung seiner Persönlich­keit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfas­sungs­­mä­ßige Ord­nung oder das Sittengesetz verstößt.

Klimawandel, Artensterben, der russische Krieg gegen die Ukraine, Energiekrise, Migrations­strö­me mit politischem oder Klimahintergrund, erfordern Reaktionen und auch Umbrüche, die bei vielen Bundes­bür­gerinnen und –bürgern zu Unsicherheiten und auch Ängsten füh­ren. Hier wurden von vergangenen Bundesregierungen wichtige Schritte unterlassen, und die jet­zi­ge, deren Koalitionsvertrag mit „Mehr Fort­schritt wagen“ überschrieben ist, hat er­heb­liche Schwierigkeiten, sich auf ein verträgliches Verständnis ihrer Ziele „Freiheit, Ge­rech­tigkeit und Nachhaltigkeit“ zu ver­ständigen und eine konsequente ge­mein­same Linie zu fin­den.

Die Bundesrepublik ist – ebenso in Absetzung gegenüber dem Nationalsozialismus - eine reprä­sen­tative Demokratie. Das heißt, die politischen Entschei­dungen werden nicht direkt durch das Volk, sondern durch von ihm gewählte Repräsen­tan­ten getroffen. Die Ablehnung des „Par­teienstaats“ durch brandenburgische Landtagskandidaten vom rechten Rand zielen daher offenbar auf die Abschaffung der Demokratie – unter Nutzung eines formal demokra-ti­schen Wegs.

Es ist nicht nur Aufgabe des Staates, sondern auch aller seiner Bürgerinnen und Bür­ger, die unverletzlichen Menschenrechte des Grund­gesetzes zu praktizieren und die verfassungsge­mä­ße Ordnung zu schützen

  • ganz wesentlich durch ihr demokratisches Verhalten im Alltag
  • durch die Wahl von Personen und Parteien, die erwarten las­sen, dass ihre politi­schen Ent­scheidungen den Zielen des Grundgeset­zes entsprechen; und dass diese ihre Ent­scheidun­gen wahrheitsgemäß, transparent und nachvoll­zieh­bar be­grün­­den
  • und - als Voraussetzung für Wahlen - durch die Mitarbeit in demokratischen Parteien, durch die Kandidatur für eine Partei oder als Einzelkandidatin oder –kandidat für Man­da­te in den zu wählenden Parlamenten und, nach einem Gewählt-Werden, durch eine en­gagierte Mitar­beit.

Die Zahlen der gewählten Prignitzerinnen und Prignitzer in den Parlamenten der verschie­de­nen Ebenen sind sehr unterschiedlich. Im Bundestag ist die Prignitz nicht vertre­ten, im Bran­den­bur­ger Landtag gibt es drei Prignitzer Abgeordnete. Fest ist die Zahl der Man­da­te auf der Kreis- und Gemeindeebene: Bei der kommenden Wahl sind 46 Sitze im Kreis­tag, 324 Sitze in den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertre­tun­gen und 276 Sitze für Ortsbei­ratsmitglieder zu besetzen, insgesamt also 646 Sitze. Das heißt: Auf der Kreis- und Gemein­de­ebene werden die 76.000 Prignitzerinnen und Prignitzer durch 0,85 Pro­zent von ihnen ver­treten. Diese sind fest gewählt für fünf Jahre und haben ein freies Man­dat, entscheiden also nach der Wahl unabhängig von ihren Wählerinnen und Wählern.

Wofür stehen wir Grüne?

Wir stehen für demokratische Kommunen, für Offenheit und Vielfalt, Toleranz und Respekt, für soziale Gerechtigkeit und die Förderung der Möglichkeit aller, ihre Persönlichkeit im Rah­men der Gesetze frei zu ent­falten. Wir positionieren uns klar ge­gen Rechts und arbeiten auf der kommunalen Ebene mit anderen demokratischen Partei­en zusammen, um den Einfluss rechtsextremer Gruppie­run­gen zu minimieren. Wir bemühen uns, auf allen für die kommu­nale Ebene bedeutenden Handlungsfeldern zukunftsträchtige und sozial gerechte und ge­mein­schaftsfördernde Wege zu finden und diese auch in die Parlamente, in denen wir ver­tre­ten sind, einzubringen. Wir setzen im eigenen Kreisverband wie auch in den Gremien auf eine offene und einladende Dis­kussions- und Entschei­dungs­kultur.

Was kann man bei Wahlen zur Unterstützung der Ziele der Grünen tun?

Die Antwort klingt banal, ist es aber nicht: Man sollte die grünen Kandidatinnen und Kandi­da­ten dort, wo sie kandidieren, wählen. Leider ist das auf Landesebene nicht selbstver­ständ­lich. Bei der Landtagswahl 2019 ergaben die letzten beiden Wahlumfragen vor der Wahl: SPD 21,5 %, AfD 21,0 %, CDU 16,75 %, Linke 14,5 %, Grüne 14,25 %. Die AfD drohte also, zur stärksten Partei zu werden. Das ließ ganz offensichtlich einen Anteil derer, die unmittelbar vor der Wahl noch links oder grün wählen wollten, SPD wählen, damit diese stärkste Partei würde. Auch die AfD bekam, wohl aus demselben Grund, nur andersherum, noch Zulauf. Ergebnis: Gegen­ü­ber den letzten beiden Umfragen vor der Wahl be­kam die SPD + 4,7 Pro­zentpunkte, die AfD + 2,5 %, die CDU – 1,15 %, die Linke – 3,8 % und die Grünen – 3,45 %.

Die dann gebildete Ko­a­lition aus SPD, CDU und Grünen hätte mit dem Wahl­umfrageergebnis 52,5 % bekommen, die SPD hätte den Ministerpräsidenten gestellt. Mit dem tatsächlichen Wahlergebnis hat dieselbe Koalition 52,6 % bekommen, mit demselben Minister­prä­si­denten. Aber die Grünen waren beträchtlich geschwächt mit entsprechenden Auswir­kun­gen auf die Politik der letz­ten fünf Jahre wie auch auf den Umgang der Koalitionäre unterein­an­der. Auch für die kommende Wahl gilt laut brandenburgischer Verfassung: Nicht die Par­­tei mit den meis­­ten Stimmen stellt den Minister­prä­si­­den­ten, sondern die Koalition, die eine hinreichen­de Mehrheit hat.

Es ist auch nicht so, dass die meistgewählte Partei die Landtagspräsidentin oder den Land­tags­präsidenten stellt. Auch diese werden vom Land­tag frei gewählt (s. Ar­ti­kel 69 der bran­den­burgischen Verfassung und § 11 der Ge­schäfts­ord­nung des Landtags). Es gibt also keinen strategischen Grund, statt Grün die SPD zu wählen.

Ansonsten gilt auf kommunaler Ebene: Dort, wo niemand von den Grünen kandidiert, das wäh­­len, was ihnen am nächsten kommt. Auf jeden Fall aber wählen, um das demo­kra­tische Lager zu stär­ken!

Was kann man zur Unterstützung, zur Korrektur oder zum Inbewegungsetzen der Ge­wähl­ten zwischen den Wahlen tun?

Wahlumfragen

zwischen den Wahlen wie auch sonstige Umfragen haben einen er­heb­lichen Einfluss auf das Han­deln von Gewählten. Das gilt in erster Linie auf der Regie­rungs­ebene von Bund und Län­dern. Zu den Umfragen kann allerdings die oder der Einzelne überhaupt nichts aus eigener Initiative bei­tra­gen. Ein wenig aber zu den Stimmungen, die zu den jeweiligen Um­fra­ge­­er­geb­­nis­sen führen. Zum einen, indem man die eigene Information aus seriösen Medien be­zieht. Zum anderen, indem man News, die einem berichtet werden und bei denen man zwei­felt, ob sie tatsächlich stimmen, über Faktencheck-Portale über­prüft. Angesichts der Häufig­keit, dass solche News gefaket sind, verringert sich die Hem­mung, zumindest sein Gegen­über zu fragen, wo denn diese seltsame Nach­richt her ist, oder, wenn man’s besser weiß, zu widersprechen.

Demonstrationen und Kundgebungen

Für Bürgerinnen und Bürger am einfachsten zugänglich sind Demonstrationen und Kund­gebungen. Zuletzt gab es in der Prignitz Demonstrationen zur Verteidigung der Demo­kra­tie gegen Rechtsaußen in Per­le­berg, Wittenberge und Pritzwalk, die wir sehr begrüßt haben, und an denen sich auch jeweils eine Reihe grüner Mitglieder, in Perleberg auch mit einem Redebeitrag, beteiligt haben. Die­se reagierten, wie in zahlreichen deutschen Städten – da­run­ter Anfang Februar in Berlin mit nach Polizeiangaben über 150.000 Teilnehmenden - im wesent­li­chen auf die hohen Umfra­ge­­er­geb­nisse für die AfD insbesondere in den östlichen Bundesländern.

Sie reagierten aber auch auf über längere Zeit stattfindende und breiten Raum einnehmende Proteste von Bau­ern und sich zum Teil daran anschließenden Handwerkern und Spediteuren, die politisch nach rechts zum Teil sehr offen und über mit Stiefeln be­häng­te Orts­schil­der auch langzeitpräsent waren. Sehr öffentlichkeitswirksam und bei einem Großteil der Bevöl­ke­rung durch den Eingriff in ihre Bewegungsfreiheit unübersehbar waren die Straßenblocka­den, ge­steigert noch durch die sehr medienwirksamen und politisch hoch ef­fek­tiven Konvois mit großvolu­mi­gen Traktoren. Hätte jede und jeder Zwei­te der 150.000 in Berlin gegen Rechts Demonstrieren­den einen solchen Traktor einsetzen können, und hätte jeder Traktor im Kon­voi 10 m Straßenlänge beansprucht, hätte das einen Konvoi von 750 Kilometern er­ge­ben. Damit hätte man allein mit diesen 150.000 von jedem Punkt in Deutschland aus die ge­sam­te Strecke bis Berlin füllen können.

Demonstrationen sind ein elementares demokratisches Instrument. Aber das ihnen beige­mes­sene öffentliche Gewicht hält sich leider nicht immer an die grundgesetzliche Gleichge­wich­tig­keit der Teil­nehmerinnen und Teilnehmer. Es wäre gut, wenn die Medien und die Ver­antwortlichen in der Politik das etwas ausbalancierten.

Bürgerinitiativen

sind eine außerordentlich wichtige Organisationsform von Bürgerinnen und Bürgern, in der Re­gel zur Verhin­de­rung oder zur Veränderung raumwirksamer Planungen und Vorhaben. So gab oder gibt es in der Prignitz Bürgerinitiativen gegen 60 km geplante Hoch­spannungs­freileitung und stattdessen für deren Erdverkabelung, gegen den Bau der A 14, gegen eine Hähnchen­mast­anlage mit 400.000 Mastplätzen, für den Erhalt einer wertvollen großen in­nerdörflichen Allee, gegen geplante Mülldeponien, gegen die Ausweisung bestimmter wohn­gebäudenaher oder naturräumlich empfindlicher Windeignungsgebiete oder zur stär­ke­ren Bürgerbeteili­gung  am Bau oder der Verhinderung einer sehr großen Bio­gasanlage.

In aller Regel ist die Arbeit in einer Bürgerinitiative mit der Erarbeitung von sehr viel Sachver­stand sowohl hin­sicht­lich der konkreten Auswirkungen von Vorhaben als auch hinsichtlich der juristischen Sachverhalte, der Entscheidungswege und der Öffentlich­keitsarbeit verbun­den. Und sie verlangt viel Zähigkeit und Ausdauer. Unter den oben genannten BI’s gibt es erfolgreiche sowie solche, die das zu vermeidende Übel im Maße des Möglichen zu­mindest abgemildert haben. Ein großer Wert von Bürgerinitiativen ist die oft enge Zusam­men­arbeit mit auch ferneren Nachbarn, aus der sich auch Freund­schaf­ten entwickeln kön­nen.

Es gehört zu den Grundprinzipien von Bürgerinitiativen, gegenüber jeglichen Institutionen, also auch Verwaltungen und Parlamenten oder Personen aus diesen unbedingt unabhängig zu sein. Es kann sehr hilf­reich sein, von diesen unterstützt zu werden, und zum Teil sogar not­wendig, diese zu ge­win­nen, aber die Unabhängigkeit muss so weit wie möglich gewahrt bleiben.

Die Brandenburgische Verfassung (BbgVerf) sowie die Brandenburgische Kommunalver­fas­sung (BbgKVerf), beide im Internet zu finden, sehen auch Formen der direkten Bürgerein­flussnahme auf parlamentarische Diskussionen und Entschei­dun­gen vor:

Petitionen

„Jeder hat das Recht, sich in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Hinweisen und Be­schwerden einzeln oder gemeinschaftlich an die Gemeindevertretung oder den Bürger­meis­ter zu wenden. Der Einreicher ist innerhalb von vier Wochen über die Stellungnahme zu den Vorschlägen, Hinweisen oder Beschwerden zu unterrichten. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid.“ (§ 16 BbgKVerf)

Einwohnerantrag / Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

Mit einem Einwohnerantrag können die Einwohner die Sachbehandlung einer Gemeinde­an­gelegen­heit in der Gemeindevertretung erzwingen (s. § 14 der BbgKVerf). Der Aufwand hier­für ist aber so groß, dass es wesentlich praktikabler erscheint, die Sache über ein Mitglied oder Mitglieder der Gemeindevertretung auf die Tagesordnung zu bringen.

Über ein Bürgerbegehren kann eine Bürgerinitiative einen Antrag an die Gemeindevertre­tung stellen, einen Bürgerentscheid zu einer konkreten Frage (etwa der Einrichtung einer Bus­verbindung oder dem Bau eines Spielplatzes) durchzuführen. Den Antrag müssen min­des­­tens 10 % der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet haben. Ist der Antrag zulässig (in Bran­denburg sind eine ganze Reihe von Angelegenheiten für einen Bürgerentscheid ausge­schlos­sen), folgt ein Bürgerentscheid. Dessen Ergebnis hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung (s. § 15 BbgKVerf).

Volksinitiative / Volksbegehren / Volksentscheid

Auf Landesebene können Bürgerinnen und Bürger nach einem maximal dreistufigen Ver­fah­ren aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid im Landtag eigene Anträge zur Abstim­mung vorlegen. Das Verfahren ist außerordentlich aufwändig. Für die erste Stufe sind 20.000 Unterschriften erforderlich. Lehnt der Landtag den entsprechenden Antrag ab, wird eine zweite Stufe, das Volksbegehren, erforderlich. Hierfür werden 80.000 Unterschriften verlangt. Lehnt der Landtag den wieder vorgelegten Antrag erneut ab, folgt als dritte Stufe der Volksentscheid. Bei diesem kann der Landtag dem Volksbegehren einen Alternativantrag entgegensetzen. Über das Volksbegehren und ggfs. den Alternativantrag wird wie bei einer normalen Kommunal- oder Landtagswahl in Wahllokalen abgestimmt. Der Volksentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit „ja“ stimmt und diese Mehrheit ein Viertel aller Abstimmungsberechtigten ausmacht. Liegt dem Antrag ein Gesetzentwurf zu­grunde, gilt das Gesetz als beschlossen. Enthält der beschlossene Antrag hingegen nur eine Aufforderung an die Landesregierung, in einer bestimmten Weise tätig zu werden, hat das zwar eine starke politische Signalwirkung, ist aber weder für den Landtag noch die Regierung bindend (s. Artikel 76-78 BbgVerf).

Sich per Unterschrift an Volksinitiative und Volksbegehren und per Abstimmung am Volks­ent­scheid zu beteiligen, kann je nach Ziel der Aktion sehr sinnvoll sein. All dies juristisch, lo­gis­tisch und finanziell einwandfrei zu formulieren und zu organisieren, bedeutet allerdings einen ganz au­ßer­ordentlichen Aufwand.

In Brandenburg hat es bisher nur zwei Volksentscheide gegeben:

  • Am 14.6.1992 über die Verfassung des Landes Brandenburg. Die Beteiligung war 47,9 %, es gab 94,0 % gültige Ja-Stimmen und 6,0 % gültige Nein-Stimmen. Damit war die Ver­fas­­sung an­ge­nommen.
  • Am 5.5.1996 eine Volksabstimmung über den Vertrag der Länder Berlin und Branden­burg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes. Die Beteiligung war 66,4 %, es gab 36,6 % gültige Ja-Stimmen und 62,7 % gültige Nein-Stimmen. Damit war der Vertrag abgelehnt.

Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner

Sowohl im Kreistag als auch in den Vertretungen von Städten und Gemeinden gibt es die Mög­­lich­keit, als „sachkundiger Einwohner“ in einem Fachausschuss beratendes Mitglied zu sein. Sie werden durch das entsprechende Parlament be­rufen. Sie dürfen im Prinzip alles wie die Vollmitglieder inklusive des Stellens von Anträgen, sind aber nicht stimmberechtigt (s. § 43 (4) BbgKVerf). Aktiv mitberaten und –diskutieren sowie eigene Anträge stellen zu können bedeutet, ohne sich an die doch zum Teil sehr umfangreiche Ar­beit eines regulären Mitglieds zu binden, auf dem Gebiet ei­ge­ner besonderer Sachkunde und besonderen Interesses Ideen einbringen und auch etwas bewegen zu können. Wir halten diese Möglichkeit für eine sehr gute und von Grünen-Mitgliedern auch genutzte Einrichtung.

Beteiligung der Öffentlichkeit an Sitzungen

Dies ist eine aus unserer Sicht stark bearbeitungsbedürftige demokratische Baustelle. In § 36 (2) BbgKVerf heißt es: „Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlich­keit ist auszu­schließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtig­te Interessen Einzelner es erfordern.“ Öffentlich heißt: Zum öffentlichen Teil der Sit­zun­gen des Plenums wie der Ausschüsse sind Einwohner als Gäste zugelassen. Deren Rede­recht ist aber – das steht aber nicht in der BbgKVerf - in aller Regel auf den Tagesordnungspunkt „Ein­wohnerfragestunde“ beschränkt, der, wie sein Name sagt, zum Fragen gedacht ist, aber, wenn er überhaupt genutzt wird, wegen geringer Nachfrage in aller Regel nur sehr kurz ist.

In der BbgKVerf kommt die Einwohnerfra­gestunde nur an einer Stelle vor: „Die Gemeinde be­teiligt und unterrichtet die betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenhei­ten. Zu diesen Zwecken sollen Einwohnerfra­ge­stunden, Einwohnerversammlungen, Einwoh­ner­be­fragungen oder andere Formen kom­mu­naler Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt wer­den.“ (§ 13 BbgKVerf)

In der Praxis beschränkt sich das Frage- und Rederecht der Gäste auf diesen Tages­ord­nungs­punkt, der in der Regel vor den inhaltlichen Tagesordnungspunkten kommt (zu denen die Gäste vor­­­her die Beschlussvorlagen einsehen können (§ 36 (4) BbgKVerf). Interessiert Gäste also der Inhalt von Tagesordnungspunkt 6, können sie anfangs der Sitzung Fragen dazu stel­len und Anregungen und Vorschläge machen und zum TOP 6 auch noch sitzen blei­ben. Aber wäh­rend des TOPs 6 dürfen sie in der Regel nichts mehr sagen, gleich, welche Entwicklung des­sen Behandlung nimmt. Dies Verfahren schreibt die Kom­munalverfassung so nicht vor, sie zeigt aber mit ihrem Begriff „Einwohnerfra­gestun­de“, dass an eine aktive Einwohnerbe­tei­ligung nicht gedacht ist.

Wir halten es entgegen diesem Verfahren für dringend erforderlich, es den Gästen neben der „Ein­woh­ner­fragestunde“ auch in allen anderen öffentlichen Tagesordnungspunkten zu er­mög­li­chen, zum jeweiligen TOP Fragen zu stellen, Meinungen zu äußern und Anregungen zu ge­ben. Das ist schon praktiziert worden, mit dem Ergebnis, dass die Sitzun­gen sich da­durch nahezu nicht verlängerten und auch, dass durchaus auch hilfreiche Anregungen gege­ben wurden. Und in Fällen, in denen, z.B. im Zusammenhang mit dem Bau von Windenergie­an­­la­gen, eine ganze Reihe von Gästen kam (das ging bis zu 30, 40 Gästen), und diese auch einen erheblichen Informations- und Diskussionsbedarf hatten, wurde in dem TOP entspre­chend lang debattiert. Ggfs. wurde von vornherein auch ein größerer Sitzungssaal aufge­sucht. In allen Fällen hielt sich, auch durch eine besonnene Sitzungsleitung , immer alles in gedeihlichem Rahmen, auch dann, wenn dann gefasste Beschlüsse nicht dem Wunsch der Gäste entsprachen.

Nichts in der Kommunalverfassung steht einer solchen Handhabung von Öffentlichkeit ent­ge­gen. Eine solche Praxis ist wesentlich demokratischer als die strikte Trennung von Gemein­devertretern und Gemeindevertretenen. Jede Gemeindevertretung und jeder Aus­schuss kann das für sich so beschließen, und wenn es sich erfolgreich eingespielt hat, sollte es auch in den Paragraphen der Hauptsatzung aufgenommen werden, der die Beteiligung der Ein­woh­­­ner regelt. 

Dies gilt im Prinzip auch für den Kreistag und seine Ausschüsse. Der sollte sich aus seiner fakti­schen Abgehobenheit auf den Boden des Landkreises herabbewegen und sich in den ein­zelnen Tagesordnungspunkten den Fragen, Stellungnahmen und Vorschlägen der Prignit­zerinnen und Prignitzer öffnen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an den Sitzungen gehört dringend auch, dass sie sich auf der Website der Gemeinde und des Kreistags nicht nur über die Tagesordnung und die Be­schluss­­vorlagen informieren kann, sondern auch wichtige nicht vertrauliche Unterlagen, die den zu fassenden Beschlüssen zugrundeliegen, einsehen kann.

Stärkere Einschränkung der Nichtöffentlichkeit

Der Satz in § 36 (2) BbgKVerf, dass die Öffentlich­keit in den Sitzungen dann auszu­schließen ist, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtig­te Interessen Ein­zel­ner es erfordern, hat in aller Regel zur Folge, dass, sobald es um einen Vertrag geht, die An­gele­­gen­heit automatisch in den nichtöffentlichen Teil geschoben wird. Man geht davon aus, dass der Vertragspartner zweifelsfrei ein berechtigtes Interesse daran hat, dass der Vertrag vertrau­lich behandelt wird – auch dann, wenn der Vertrag beträchtliche öffentliche Auswir­kun­gen hat. Das wird zum Beispiel bei städtebaulichen Verträgen automatisch so ge­hand­habt.

Wir sind der Auffassung, dass es in solchen und ähnlichen Verträgen nur sehr beschränkte Punkte gibt, an deren Vertraulichkeit der Vertragspartner ein berechtigtes Interesse hat. Und dass die Belange des öffentlichen Wohls - zu denen ganz wesentlich eine so weit wie möglich transparente Handhabung von Verträgen gehört - so gewichtig sind, dass die Behandlung auch solcher Verträge weitestgehend in den öffentlichen Teil gehört.

Es sollte also der Ver­trags­partner rechtzeitig gefragt werden, welche Stellen im Vertrag er als wirklich notwendig ver­traulich sieht. Diese sollten in einer öffentlichen Version des Vertrags­ent­wurfs geschwärzt oder sonstwie unlesbar gemacht werden. Das verbleibende Dokument wird dann im öffentlichen Teil der Sitzung diskutiert. Derselbe Tagesordnungspunkt kommt dann nochmal in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung und wird dotz anhand der schwär­zungs­freien Version beschlossen.

Eine solche Handhabung macht der Verwaltung und den Abgeordneten mehr Arbeit, ist aber wesentlich demokratischer als die bisherige Praxis. Die Gäste sehen so nicht nur, worum es geht, sondern auch, wie die von ihnen Gewählten oder nicht Gewählten argumentieren. Auch diese Handhabung ist mit der Kommunalverfassung verträglich. Sollte die für Zweifels­fra­gen zuständige Kommunalaufsicht des Kreises dem widersprechen, sollte eine Klärung auf Landesebene gesucht werden.

„Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ (§ 18a BbgKVerf)

Auf einen Antrag der grünen Landtagsfraktion hin kam der § 18 a in die brandenburgische Kommunalverfassung.  In der Antragsbegründung hieß es: „In der Realität werden leider zu oft die Be­dürf­nisse und die Meinungen von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen, die diese be­tref­fen, nicht berücksichtigt und das meist hohe Engagement der Kinder und Jugendlichen nicht genutzt. Vor allem sind die bisherigen Beteiligungs- und Vermittlungsprozesse kaum geeig­net, Kinder und Ju­gendliche an die Politik heranzuführen und diese zu befähigen, ihre Einwände und Ideen einzu­bringen. Auch weil Gemeinden dies meist nicht als pflichtige Aufgabe ansehen.“ Entspre­chend müss­te den Gemeinden ihre bereits bestehende Verpflichtung zur Entwicklung und Durch­führung ge­eig­neter und altersgerechter Verfahren zur angemessenen Beteiligung von Kin­dern und Jugendli­chen verdeutlicht werden.

Der § 18 a besteht aus vier Absätzen, der erste davon lautet: „Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mit­wirkungsrechte.“ Im zweiten steht, dass die (von den Gemeinden zu beschließende) Haupt­sat­­zung bestimmt, welche Formen der Mitwirkung geschaffen werden und dass Kinder und Ju­gendliche an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen sind.

Das ist in den Hauptsatzungen der Ämter und Gemeinden teils sehr gut, teils überhaupt nicht gut  ge­regelt, und wir möchten anregen, einmal in die Hauptsatzung des Amts oder der Ge­mein­de am eigenen Wohnsitz zu sehen (ist über deren Website zugänglich), inwieweit die­se den Ab­sichten des § 18 a gerecht wird und gegebenenfalls auf Verbesserung zu drän­gen.

Einwohnerversammlungen und Einwohnerbefragungen

Auch diese Formate werden in der BbgKVerf nur einmal erwähnt. Ihre jeweilige Ausformung findet sich wieder in den Hauptsatzungen von Ämtern und Gemeinden. Bei allen größeren Vor­haben, an denen Ämter und Gemeinden in irgendeiner Weise beteiligt sind, sollten sie – die Einwohnerversammlungen gegebenenfalls auch unter neutraler und professioneller Moderation - ge­nutzt werden.

 

*   Die grüne Bundestags-Fraktion hat im Juni 2021 beantragt, den Begriff ‚Rasse‘ zu strei­chen.



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🌿 Einladung zum Kennenlernnachmittag am 17. Mai 2025

Unser Kreisverband wächst – und wir möchten Raum schaffen, um einander kennenzulernen, ins Gespräch zu kommen und uns als grüne Gemeinschaft zu stärken.

In entspannter Atmosphäre auf unserer Geschäftsstelle-Terrasse möchten wir gemeinsam Zeit verbringen, uns austauschen und vernetzen.

Ob neu dabei oder schon lange engagiert – alle sind willkommen! 💚

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