BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Prignitz

Afghanistan ist nicht sicher!

Wir, der KV Prignitz fordern die Bundes- und die Landesregierung auf, endlich die Abschiebungen nach Afghanistan zu beenden und unterstützen den bundesweiten Aufruf zum Aktionstag am 5. Juni 2021:
Stoppt alle Abschiebungen nach Afghanistan!
In Afghanistan herrscht seit über 40 Jahren Krieg und die Sicherheitslage für Zivilist*innen verschärft sich immer weiter. Bombenanschläge, Mordanschläge, bewaffnete Konflikte und Selbstmordattentate prägen den Alltag.
Mit der Corona-Pandemie, einer Pandemie einzigartigen Ausmaßes, hat sich die Situation in Afghanistan nochmals massiv verschlechtert. Der Großteil der Bevölkerung lebt in Armut und hat keinerlei Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das Leben ist bedroht von Ernährungsunsicherheit, fehlender Möglichkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit der Grundversorgung eben mit Lebensmitteln, Wohnraum und Kleidung.
Frauen, Kinder und besonders Schutzbedürftige sind extrem hoher Gewalt ausgesetzt.
Afghanistan ist das unsicherste Land der Welt, die humanitäre Not hat ein Rekordhoch erreicht.
Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist auf der Flucht innerhalb Afghanistans und in den benachbarten Ländern, wo sie als Menschen ohne Rechte leben müssen. Seit Beginn der CoronaPandemie sind alleine 1 Millionen Menschen aus dem Iran nach Afghanistan zurückgekehrt.
Trotzdem hält die Bundesregierung, Bundesinnenministers Horst Seehofer und viele Innenminister*innen der Bundesländer an monatlichen Sammelabschiebungen nach Afghanistan fest. Seit Ende 2016 sind mittlerweile über 1000 Menschen mit Sammelabschiebeflügen nach Afghanistan abgeschoben worden.
Abgeschoben werden keineswegs „nur“ „Straftäter“ oder „Gefährder“, sondern Menschen, die hier seit vielen Jahren in Deutschland leben. Menschen, die keine Vorstrafen, aber einen festen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung in Aussicht haben oder aber kurz vor der Heirat stehen. Die Abgeschobenen werden gegen ihren Willen außer Landes geschafft, in ein Land, das viele noch nie gesehen haben oder nur aus ihrer Kindheit kennen. Ein Land, in dem viele der Abgeschobenen keine Netzwerke oder Strukturen haben, die sie vor Obdach- und kompletter Mittellosigkeit bewahren. Abgeschobene leben daher in Afghanistan in akuter Lebensgefahr.
Auch wenn die westlichen Truppen nun angekündigt haben, aus Afghanistan abzuziehen, bedeutet dies nicht, dass das Land sicher ist. Das Gegenteil ist der Fall: Es ist zu befürchten, dass die Sicherheitslage sich weiter verschlechtert und geprägt wird von bewaffneten Fraktionen, darunter der Taliban. Deutschland hat nicht erst durch die seit 2001 stattfindende militärische Beteiligung der Bundeswehr am Krieg in Afghanistan eine besondere Verantwortung gegenüber den vor diesem Krieg geflohenen Menschen.
Deutschland hat sich durch das Unterzeichnen der Genfer Konventionen3 vor 70 Jahren und der New Yorker Erklärung4 von 2016 dazu verpflichtet, Menschenrechte und den Schutz von Schutzbedürftigen zu gewährleisten.
Jedoch lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asylanträge afghanischer Geflüchteter regelmäßig ab und trifft damit auch rechtswidrige Entscheidungen.
https://unama.unmissions.org/sites/default/files/sg_report_on_afghanistan_march_2021.pdf 2
https://www.visionofhumanity.org/wp-content/uploads/2020/10/GPI_2020_web.pdf 3
https://www.unhcr.org/dach/wpcontent/uploads/sites/27/2017/03/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf 4
https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/05/New-Yorker-Erkl%C3%A4rungKurzinformation.pdf
Über die Hälfte der Ablehnungsentscheidungen des BAMF werden nach Klagen vor den Verwaltungsgerichten von diesen für unzulässig befunden, aufgehoben und das BAMF verpflichtet die Schutzbedürftigkeit der afghanischen Geflüchteten anzuerkennen.
In Anbetracht der geplanten Innenministerkonferenz im Juni, dem 70-Jährigen Jubiläum der Menschenrechte im Juli und der anstehenden Bundestagswahlen im September rufen wir alle Gruppen, Verbände, Organisationen und Einzelpersonen auf, sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan zu positionieren und am bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan am 5. Juni 2021 teilzunehmen.
Stoppt alle Abschiebungen nach Afghanistan! Organisiert Proteste, hängt Plakate an die Häuser, Transparente an die Balkone und rote Drachen aus dem Fenster!
Weitere Informationen, Druckvorlagen sowie Bastelanleitungen für die roten Drachen findet ihr hier:
www.afghanistan.not-safe.de
#AfghanistanNotSafe - Afghanistan ist nicht sicher!
Abschiebungen nach Afghanistan aus Brandenburg
Seit Ende 2016 finden trotz der katastrophalen Sicherheitslage in Afghanistan Sammelabschiebungen von Deutschland nach Afghanistan statt. Am 27. März 2017 wurde erstmals ein in Brandenburg lebender Afghane nach Kabul abgeschoben. Der Flüchtlingsrat kritisierte die Abschiebung in einer Pressemitteilung scharf und forderte die Landesregierung wiederholt auf, den jungen Mann nach Brandenburg zurück zu holen.
Im Vorfeld der Abschiebung wurde der durch die Brandenburger Grünen gestellte Antrag für einen Abschiebestopp auf Landesebene abgelehnt.
Stattdessen wurde am selben Tag im Landtag ein Beschluss verabschiedet, der unter anderem das Bekenntnis zum Vorrang der so genannten freiwilligen Ausreise und die Entscheidung zur Ausweitung der Rückkehrberatung beinhaltete.
Im August 2018 wurden erneut drei Afghanen aus Brandenburg nach Kabul abgeschoben. Einer von ihnen befand sich im laufenden Asylverfahren, zwei von ihnen waren suizidgefährdet. Dem Richtungswechsel in der brandenburger Abschiebepolitik ging eine Information der Zentralen Ausländerbehörde an die kommunalen Ausländerbehörden im Juli 2018 voraus, dass nun wieder ohne Einschränkungen nach Afghanistan abgeschoben werden könne.
Damit hält sich die Landesregierung an die Linie des Bundes, ohne eine eigene Einschätzung vorzunehmen.
Außerdem zeigte die Missachtung von gesundheitlichen Abschiebehindernissen bei den abgeschobenen Afghanen, dass der im März 2017 gefasste Landtagsbeschluss, der eine genaue Einzelfallprüfung und das Beachten von besonderer Schutzbedürftigkeit vorsieht, wirkungslos blieb.
Auch die aktuelle rot-schwarz-grüne Landesregierung hat sich seit Anfang 2020 wiederholt an den Sammelabschiebungen nach Kabul beteiligt.
Laut Brandenburger Innenministerium werden für Rückführungen nach Afghanistan weiterhin Gefährder und Straftäter sowie sogenannte Mitwirkungs- und Integrationsverweigerer priorisiert.
Afghanistan wurde 2020 schon das zweite Mal in Folge vom Institute for Economics & Peace in seinem Global Peace Index 2020 als das gefährlichste Land der Welt eingestuft. Die Rückkehrenden haben in aller Regel keine Chance, ein ansatzweise menschenwürdiges Leben zu führen. Wie existenzbedrohend sich die wirtschaftliche Situation durch die Corona-Pandemie entwickelt hat, zeigt auch eine vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg jüngst veröffentlichte Entscheidung. Das Gericht hat festgestellt, dass selbst junge, gesunde und alleinstehende erwachsene Männer ohne soziales Netzwerk in Afghanistan und aufgrund der durch die Corona-Pandemie verschlechterten wirtschaftlichen Lage nach einer Abschiebung ihre elementarsten Bedürfnisse absehbar nicht decken können.
(Quelle: https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/flucht-asyl/abschiebungen/)
https://taz.de/Abschiebung-nach-Afghanistan/!5760370/



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